Meine Tochter hat beim Gericht beantragt, mich für nicht mehr zurechnungsfähig erklären zu lassen. Sie schrieb, ich sei verwirrt, leicht zu beeinflussen und nicht mehr in der Lage, über mein Vermögen zu entscheiden. Sie tat das, weil ihr mein Testament nicht gefiel. Was sie nicht wusste: An dem Tag, an dem ich dieses Testament unterschrieb, hatte mein Notar auf meine ausdrückliche Bitte eine Kamera laufen.

Ich heiße Waltraut Bergmann, bin 71 Jahre alt und lebe in Regensburg, im Stadtteil Am alten Fluss, in dem Haus, in dem mein Mann Josef und ich vierzig Jahre lang gewohnt haben. Josef war Steinmetz. Er hat sein Leben lang mit Sandstein gearbeitet, an Kirchen, an alten Häusern, an Grabsteinen. Als er vor drei Jahren starb, war halb Regensburg auf seiner Beerdigung.
Wir waren siebenundvierzig Jahre verheiratet. Er hinterließ mir das Haus, seine Werkstatt und ein bisschen Erspartes. Zusammengenommen etwa 400. 000 Euro, wenn man alles verkaufen würde.
Für Regensburger Verhältnisse nicht viel, aber genug, dass es Menschen interessiert. Wir haben zwei Kinder. Sabine ist 47, Immobilienmaklerin, verheiratet mit Norbert, der mit Finanzberatung zu tun hat. Sie wohnen in einem großen Haus in Neutraubling, das größer ist, als sie es sich leisten können.
Und dann ist da Michael, unser Sohn. Er hat seit seiner Geburt eine langsam fortschreitende Muskelerkrankung. Er sitzt seit seinem dritten Lebensjahr im Rollstuhl, wohnt in einer betreuten Wohngruppe hier in Regensburg und arbeitet halbtags in einer Werkstatt. Michael wird nie vollständig für sich selbst sorgen können.
Das war immer klar. Und es hat Josef und mich unser ganzes Leben lang beschäftigt: Was wird aus dem Jungen, wenn wir nicht mehr da sind? In seinen letzten Monaten, als er schon wusste, dass es zu Ende geht, sagte Josef einmal zu mir: „Waltraut, wenn ich weg bin, dann regel das mit dem Erbe. Und zwar richtig.
Michael braucht mehr als Sabine. Sabine hat ihre Hände, ihren Kopf und ihren Beruf. Michael hat nur uns. “
Dann sagte er noch etwas, das mir damals übertrieben vorkam: „Und wenn du es regelst, dann mach es hieb- und stichfest.
Sabine wird das nicht hinnehmen. Die wird kämpfen. “
Ich sagte: „Josef, das ist unsere Tochter. “
Er antwortete: „Ja, und ich kenne sie.
“
Etwa ein Jahr nach Josefs Tod habe ich mein Testament gemacht. Ich habe mir Zeit gelassen, wollte es in Ruhe machen, nicht in der ersten Trauer, in der man nicht klar denkt. Ich habe es so aufgesetzt: Das Haus und der größte Teil des Vermögens gehen in eine Konstruktion zugunsten von Michael – nicht direkt an ihn, denn das wäre schlecht für ihn gewesen. Sein Erbe wäre auf seine Leistungen angerechnet worden, und am Ende hätte er nichts davon gehabt.
Mein Notar, Herr Dr. Eigner, erklärte mir, wie man das richtig macht, mit einer Testamentsvollstreckung und einer Vorerbschaft, sodass Michael lebenslang die Erträge bekommt und versorgt ist, ohne dass ihm alles weggerechnet wird. Sabine bekommt ihren Pflichtteil. Den kann ihr niemand nehmen, und ich wollte ihn ihr auch nicht nehmen.
Aber eben nur den Pflichtteil, nicht die Hälfte des Ganzen. Ich fand das gerecht, und ich finde es bis heute gerecht. Sabine hat einen Beruf, ein Haus, einen Mann mit Einkommen und zwei gesunde Kinder. Michael hat einen Rollstuhl und eine Krankheit, die schlimmer wird.
Gerecht heißt nicht, dass jeder gleich viel bekommt. Gerecht heißt, dass am Ende beide leben können. Jetzt kommt der Teil, der später alles entschieden hat. Als ich beim Notar saß und das Testament fertig war, erinnerte ich mich an Josefs Worte: „Die wird kämpfen.
“
Ich fragte Herrn Dr. Eigner: „Was passiert, wenn jemand nach meinem Tod behauptet, ich sei nicht klar im Kopf gewesen, als ich unterschrieben habe? “
Er sah mich an und sagte: „Frau Bergmann, das kommt häufiger vor, als Sie denken. Die Anfechtung wegen fehlender Testierfähigkeit ist der übliche Weg, wenn jemand mit einem Testament nicht einverstanden ist.
“
„Und wie schützt man sich dagegen? “, fragte ich. Er nannte mir zwei Dinge. Erstens: Ich sollte mich am selben Tag von einem Facharzt untersuchen lassen, der mir die volle Geschäfts- und Testierfähigkeit bescheinigt.
Zweitens: Wir zeichnen die Beurkundung auf Video auf, mit meiner Zustimmung. Ich habe keine Sekunde gezögert. Ich sagte: „Machen wir beides. “
Am Vormittag jenes Tages war ich bei einer Fachärztin für Neurologie, Frau Dr.
Sommer. Eine gründliche Untersuchung, über eine Stunde. Sie stellte Tests, Fragen, ließ mich rechnen, erinnern und erklären. Am Ende schrieb sie einen ausführlichen Befund: volle Orientierung, keinerlei Hinweise auf eine kognitive Beeinträchtigung, uneingeschränkte Geschäfts- und Testierfähigkeit.
Am Nachmittag saß ich bei Herrn Dr. Eigner. Eine Kamera stand auf einem Stativ. Er fragte, ob ich einverstanden sei.
Ich stimmte zu – das ist auf dem Video zu sehen und zu hören. Dann sprach er das Testament mit mir Punkt für Punkt durch, vor laufender Kamera. Er fragte, was jede Regelung bedeutet, und ich erklärte es mit eigenen Worten. Er fragte, warum ich Michael mehr zuwende als Sabine, und ich erklärte es: weil mein Sohn behindert ist und lebenslang Unterstützung braucht, weil meine Tochter gesund ist und einen Beruf hat.
Er fragte sogar, ob mich jemand zu dieser Entscheidung gedrängt habe. Ich sagte klar in die Kamera: „Niemand. Das ist meine Entscheidung. Mein Mann und ich haben das schon vor Jahren so besprochen.
“
Vierzig Minuten Video. Eine 71-jährige Frau, die klar spricht, klar denkt und jede Frage präzise beantwortet. Danach habe ich nicht mehr daran gedacht. Ich legte es weg und lebte mein Leben weiter.
Ich dachte, das sei eine Vorsichtsmaßnahme für nach meinem Tod. Ich habe nicht damit gerechnet, dass Sabine es zu meinen Lebzeiten versuchen würde. Es fing damit an, dass Sabine von dem Testament erfuhr. Ich hatte es ihr nicht erzählt, nicht aus Heimlichkeit, sondern weil man über sein Testament nicht redet.
Aber Michaels Betreuerin in der Wohngruppe wusste davon, weil ich mit ihr Versorgungsfragen besprochen hatte. Und irgendwie kam es über eine dritte Person zu Sabine. Sie rief mich an, und ihre Stimme war anders als sonst: „Mama, stimmt es, dass du dein Testament gemacht hast und Michael fast alles kriegt? “
Ich sagte, ja, ich hätte mein Testament gemacht, und Michael sei bedacht, weil er Hilfe braucht.
Sabine bekomme ihren Pflichtteil. Es war einen Moment still. Dann sagte sie: „Den Pflichtteil. Also die Hälfte von dem, was mir eigentlich zusteht.
“
„Sabine“, sagte ich, „dir steht nichts zu, solange ich lebe. Es ist mein Vermögen, und ich habe entschieden, dass dein Bruder es nötiger hat. “
Sie hat aufgelegt. In den Wochen danach kam Norbert ins Spiel.
Er rief an, sehr höflich, sehr sachlich, und erklärte mir, ich hätte mich da wohl beeinflussen lassen. „Von wem? “, fragte ich. „Von der Wohngruppe“, sagte er.
„Die haben ja ein Interesse daran, dass Michael Geld bekommt. “
Ich sagte, das sei Unsinn. Ich hätte das mit Josef vor Jahren so besprochen. Da sagte Norbert einen Satz, der mich hätte warnen sollen: „Waltraut, es ist ganz normal, dass man in einem gewissen Alter Entscheidungen trifft, die man später bereut.
Da muss die Familie manchmal einschreiten, um einen zu schützen. “
Um mich zu schützen vor mir selbst. Dann kamen die Besuche. Sabine kam plötzlich häufiger, was sie jahrelang nicht getan hatte, und stellte merkwürdige Fragen: ob ich noch selbst koche, ob ich manchmal vergesse, wo ich etwas hingelegt habe, ob ich mich beim Einkaufen mit dem Wechselgeld verrechne.
Sie machte Notizen. Nicht offen, aber ich sah, wie sie danach im Auto etwas in ihr Handy tippte. Einmal kam sie an einem Dienstagnachmittag und brachte Kuchen mit. Sie war freundlich, fast zärtlich, wie sie es seit Jahren nicht gewesen war.
Wir saßen in der Küche, und irgendwann sagte sie beiläufig: „Mama, du hast ja hier so viele Medikamente stehen. Nimmst du die alle regelmäßig? Vergisst du das nicht manchmal? “
Ich nehme ein einziges Blutdruckmittel.
Es stand in einer kleinen Dose auf der Fensterbank. Aber sie sprach von „so vielen Medikamenten“, und ich sah, wie sie die Fensterbank ansah, als würde sie ein Bild davon im Kopf abspeichern. Ein anderes Mal fragte sie, ob sie meine Kontoauszüge sehen dürfe. Nur um zu gucken, ob alles in Ordnung sei.
Sie kenne sich ja mit Zahlen aus. Ich sagte: „Meine Kontoauszüge gehen niemanden etwas an. “
Sie lächelte und sagte: „Mama, du musst dich nicht schämen, wenn du den Überblick verlierst. “
Ich hatte den Überblick nicht verloren.
Ich hatte ihn nie verloren. Ich habe vierzig Jahre lang die Buchhaltung von Josefs Werkstatt gemacht. Dann kam der Moment, in dem ich begriff, was gespielt wurde. Sie brachte eine Freundin mit, angeblich zufällig, eine Frau Reischel, und stellte mir vor dieser Fremden Fragen wie: „Mama, weißt du noch, welches Jahr wir haben?
“, in einem Ton, als spräche sie mit einem Kind. Ich sagte nur: „Sabine, du hast einen Fleck auf der Bluse. “ Die Freundin lachte verlegen. Sabine nicht.
Innerlich lief es mir kalt den Rücken hinunter. Ich hatte verstanden: Sie sammelte Zeugen. Diese Frau war nicht zufällig dabei. Sie war da, um später sagen zu können, sie habe die alte Frau Bergmann erlebt, und die sei verwirrt gewesen.
Meine Tochter hatte eine Zeugin in mein Haus gebracht, um mich für dement erklären zu lassen. Ich rief noch am selben Abend Herrn Dr. Eigner an. Er hörte sich alles an und sagte dann sehr ruhig: „Frau Bergmann, das klingt danach, als würde Ihre Tochter ein Betreuungsverfahren vorbereiten.
Sie will beim Betreuungsgericht anregen, dass für Sie eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird – mit ihr als Betreuerin. Damit hätte sie Zugriff auf Ihre Vermögensangelegenheiten. Und ein Testament, das von einer betreuten Person stammt, lässt sich später leichter angreifen. “
„Und was mache ich jetzt?
“, fragte ich. Er sagte: „Nichts. Sie machen gar nichts. Sie haben bereits alles getan, was nötig ist.
Sie haben ein ärztliches Attest und ein Video. Lassen Sie sie ruhig den Antrag stellen. Er wird ihr um die Ohren fliegen. “
Vier Monate später kam die Post vom Amtsgericht Regensburg.
Ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet worden ist – angeregt von meiner Tochter Sabine Ehrlich, geborene Bergmann. Ich saß in meiner Küche und las, was mein eigenes Kind über mich geschrieben hatte. Sie schrieb: „Ihre Mutter zeige seit dem Tod des Vaters zunehmende Anzeichen von Verwirrtheit. Sie vergesse Termine.
Sie treffe finanzielle Entscheidungen, die sie nicht überblicke. Sie stehe unter dem Einfluss von Personen aus dem Umfeld ihres behinderten Bruders, die sich Vorteile verschaffen wollten. Es sei zu befürchten, dass die Mutter ihr Vermögen nicht mehr sachgerecht verwalten könne. “
Sie beantragte eine Betreuung für die Bereiche Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten.
Also mein Geld und mein Haus. Es waren vier Seiten. Vier Seiten, auf denen meine Tochter mich Stück für Stück in eine verwirrte alte Frau verwandelte. Sie hatte Beispiele aufgeschrieben: dass ich einmal einen Geburtstag vergessen hätte, dass ich einmal am Telefon einen Namen verwechselt hätte, dass ich in einem Gespräch mit ihrer Freundin – und da nannte sie sogar den Namen der Zeugin – verwirrt gewirkt hätte.
Ich habe diese vier Seiten an diesem Abend dreimal gelesen. Beim dritten Mal begriff ich etwas, das schlimmer war als der Inhalt: Ich begriff, wie lange sie daran gearbeitet hatte. Die Beispiele reichten über Monate zurück. Der vergessene Geburtstag war im Frühjahr gewesen.
Der verwechselte Name im Sommer. Der Besuch mit der Freundin im Herbst. Meine Tochter war also seit fast einem Jahr mit einem Notizbuch durch mein Leben gegangen. Jeder Besuch, über den ich mich gefreut hatte, war in Wahrheit eine Beweisaufnahme gewesen.
Jeder Kaffee, jedes Stück Kuchen, jede freundliche Frage. Sie hatte mich nicht besucht. Sie hatte mich beobachtet. Ich will nicht so tun, als hätte es mich nicht getroffen.
Ich habe an diesem Abend geweint – allein in meiner Küche, mit diesen vier Seiten vor mir. Nicht wegen des Verfahrens. Wegen der Besuche. Weil ich mich über sie gefreut hatte.
Aber ich hatte keine Angst. Denn ich wusste, was in meinem Ordner lag. Das Verfahren lief ab, wie Herr Dr. Eigner es vorhergesagt hatte.
Das Gericht bestellte einen Verfahrenspfleger für mich, einen jungen Rechtsanwalt, Herrn Zeller, der zu mir nach Hause kam. Wir sprachen fast zwei Stunden über Josef, über die Werkstatt, über Michael, über das Testament. Irgendwann klappte er seinen Block zu und sagte: „Frau Bergmann, ich habe schon viele solcher Verfahren begleitet. Sie sind die klarste Betroffene, die mir je begegnet ist.
“
Dann ordnete das Gericht ein Sachverständigengutachten an. Ich musste zu einem Psychiater, ließ alles über mich ergehen. Wieder Tests, wieder Fragen, wieder eine ausführliche Untersuchung. Am Ende legte ich ihm meinen Ordner auf den Tisch: den Befund von Frau Dr.
Sommer vom Tag der Testamentserrichtung und einen USB-Stick mit dem Video, samt Bestätigung des Notars, wann und unter welchen Umständen es aufgenommen wurde. Der Gutachter sah sich das Video an. Alle vierzig Minuten. Danach schrieb er sein Gutachten.
Er kam zu dem Ergebnis, dass bei mir keinerlei Hinweise auf eine psychische Erkrankung oder eine geistige Behinderung vorlägen, dass ich meine Angelegenheiten vollumfänglich selbst besorgen könne und dass die Voraussetzungen für eine Betreuung nicht ansatzweise gegeben seien. Und dann schrieb er einen Satz, der mir bis heute gefällt: Die im Antrag geschilderten Auffälligkeiten seien altersübliche Alltagsphänomene ohne Krankheitswert, wie sie bei Menschen jeden Alters vorkommen. Auf Deutsch: Jeder vergisst mal einen Geburtstag. Dann kam der Gerichtstermin.
Das Betreuungsgericht lädt die betroffene Person persönlich vor. Ich saß in einem kleinen Saal am Amtsgericht Regensburg. Neben mir mein Verfahrenspfleger, Herr Zeller. Auf der anderen Seite Sabine und Norbert.
Sabine sah mich nicht an. Kein einziges Mal. In der ganzen Verhandlung hat meine Tochter mir nicht in die Augen gesehen. Die Richterin, eine Frau etwa in Sabines Alter, hatte alle Unterlagen vor sich.
Sie fragte mich zuerst selbst, wie ich lebe, wie ich meinen Alltag organisiere, wie ich meine Finanzen regele. Ich antwortete ruhig und genau. Dann fragte sie mich nach dem Testament, ob ich erklären könne, was darin geregelt sei. Und ich erklärte es ihr Punkt für Punkt: die Vorerbschaft, die Testamentsvollstreckung, warum das für einen behinderten Erben nötig ist, damit ihm die Sozialleistungen nicht angerechnet werden.
Die Richterin hörte zu. Irgendwann sah sie kurz von ihren Unterlagen auf und sagte: „Frau Bergmann, Sie erklären mir das juristisch präziser, als es die meisten Angehörigen tun. “
Dann wandte sie sich an Sabine. Und sie sagte etwas, das ich nie vergessen werde:
„Frau Ehrlich, ich habe das Gutachten gelesen.
Ich habe außerdem einen fachärztlichen Befund vom Tag der Testamentserrichtung vor mir und eine Videoaufzeichnung der Beurkundung, die ich in Auszügen gesichtet habe. Ihre Mutter war zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei testierfähig und ist es heute ebenso. Können Sie mir erklären, worauf Sie Ihre Anregung stützen? “
Norbert wollte etwas sagen.
Die Richterin sagte, sie habe Frau Ehrlich gefragt. Und Sabine, meine Tochter, saß da und fand keine Antwort. Sie murmelte etwas davon, dass sie sich Sorgen gemacht habe, dass es ihr um das Wohl ihrer Mutter gegangen sei. Die Richterin blätterte in dem Antrag und las vor: „Sie schreiben hier, Ihre Mutter habe in einem Gespräch verwirrt gewirkt, und benennen dafür eine Zeugin.
Ihre Mutter hat in diesem Gespräch, das habe ich mir schildern lassen, das aktuelle Jahr korrekt genannt. Was genau war daran verwirrt? “
Sabine schwieg. „Sie schreiben weiter, Ihre Mutter stehe unter dem Einfluss von Personen aus dem Umfeld ihres Bruders.
Haben Sie dafür irgendeinen Anhaltspunkt – außer der Tatsache, dass Ihr Bruder im Testament bedacht wird? “
Wieder Schweigen. Dann sagte die Richterin: „Frau Ehrlich, ich muss Ihnen sagen, dass mir die zeitliche Abfolge auffällt. Ihre Anregung erfolgte wenige Monate, nachdem Sie vom Inhalt des Testaments erfahren haben.
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz hilfsbedürftiger Menschen. Es ist kein Instrument, um erbrechtliche Konflikte auszutragen. “
Es wurde sehr still in diesem Saal. In diesem Moment sah ich meine Tochter an.
Und zum ersten Mal an diesem Tag hob sie den Kopf und sah zurück. Nur eine Sekunde. In ihrem Blick war keine Reue. Da war Ärger.
Ärger darüber, dass es nicht funktioniert hatte. Das war der Moment, in dem etwas in mir endgültig zu Ende ging. Das Verfahren wurde eingestellt. Keine Betreuung – nicht in Teilbereichen, gar keine.
Die Richterin stellte ausdrücklich fest, dass ich meine Angelegenheiten vollumfänglich selbst besorgen kann. Und dann entschied sie über die Kosten. Die Gerichtskosten und die Kosten des Gutachtens wurden Sabine auferlegt, weil die Anregung ohne hinreichenden Grund erfolgt sei. Am Ende waren es über 6.
000 Euro. Meine Tochter hat versucht, mich für unzurechnungsfähig erklären zu lassen, um an mein Haus zu kommen. Und sie ist mit einer Rechnung über 6. 000 Euro nach Hause gegangen.
Das ist jetzt neun Monate her. Was danach kam, war für mich fast das Schwerste. Denn nach dem Gerichtstermin musste ich entscheiden, wie es mit meiner Tochter weitergeht. Ich habe lange darüber nachgedacht.
Ich habe mit Michael gesprochen. Und Michael, der bessere Mensch von uns beiden, sagte: „Mama, Sabine ist trotzdem meine Schwester. “
Ich habe mein Testament geändert. Nicht so, wie Sabine es wollte, sondern in die andere Richtung.
Ich habe hineingeschrieben, was man eine Pflichtteilsstrafklausel nennt. Kurz gesagt: Wenn Sabine nach meinem Tod das Testament anficht oder mehr fordert, als ihr zusteht, verliert sie auch das, was ich ihr freiwillig zugedacht hätte. Ich habe eine kurze Erklärung hinterlegt, in der ich mit eigenen Worten festhalte, warum ich so entschieden habe, mit Verweis auf das Betreuungsverfahren und dessen Ausgang. Damit später kein Gericht rätseln muss.
Herr Dr. Eigner sagte, das sei so wasserdicht, wie ein Testament in Deutschland nur sein kann. Sabine und ich haben seit dem Gerichtstermin dreimal telefoniert. Kurze, höfliche Gespräche.
Sie hat sich nie entschuldigt. Kein einziges Mal. Für sie war es, glaube ich, ein Verfahren, das sie verloren hat – und nicht etwas, das sie ihrer Mutter angetan hat. Norbert hat mir einmal geschrieben, ich hätte die Familie zerstört.
Ich habe nicht geantwortet. Michael besuche ich jeden Mittwoch. Wir spielen Karten, er gewinnt meistens, und dann essen wir zusammen in der Wohngruppe zu Abend. Er weiß von dem ganzen Verfahren nur das Nötigste.
Ich wollte ihn heraushalten. Aber er hat einmal etwas gesagt, das mich getroffen hat. Er sagte: „Mama, ich will nicht, dass du dich mit Sabine streitest wegen mir. Ich brauche nicht so viel.
“
Ich habe geantwortet: „Michael, du brauchst genauso viel, wie du brauchst. Und ich streite mich nicht wegen dir. Ich streite mich, weil deine Schwester geglaubt hat, sie könnte mir das Recht nehmen, selbst zu entscheiden. Das ist etwas ganz anderes.
“
Ich möchte Ihnen etwas mitgeben. Es gibt in Deutschland ein Instrument, das eigentlich zum Schutz alter und kranker Menschen gedacht ist: die rechtliche Betreuung. Sie ist ein Segen für Menschen, die sich wirklich nicht mehr selbst helfen können. Und sie wird missbraucht – nicht selten von Angehörigen, die an ein Vermögen wollen und wissen, dass eine Betreuung der schnellste Weg ist, einem alten Menschen die Entscheidungsgewalt über sein Leben zu nehmen.
Wenn Sie ein Testament machen, das jemanden in der Familie enttäuschen könnte, tun Sie zwei Dinge. Erstens: Lassen Sie sich am selben Tag von einem Facharzt Ihre Testierfähigkeit bescheinigen. Zweitens: Fragen Sie Ihren Notar, ob er die Beurkundung aufzeichnen kann. Ein Video, auf dem eine klare, ruhige Frau erklärt, warum sie so entschieden hat, schlägt jede Behauptung von Verwirrtheit.
Es ist der Unterschied zwischen Wort gegen Wort und einem Beweis. Mein Mann hat es gewusst. Er sagte: „Mach es hieb- und stichfest. Die wird kämpfen.
“
Ich habe ihm damals nicht ganz geglaubt. Aber ich habe auf ihn gehört. Und das hat mir mein Haus, mein Vermögen und meine Selbstbestimmung gerettet. In meinem Schreibtisch, in der zweiten Schublade, liegt ein Ordner.
Darin ein ärztlicher Befund, ein Beschluss des Amtsgerichts Regensburg und ein USB-Stick mit vierzig Minuten Video. Vierzig Minuten, in denen eine Frau in eine Kamera sieht und ruhig erklärt, warum sie ihrem behinderten Sohn mehr gibt als ihrer gesunden Tochter. Ich habe dieses Video nie wieder angesehen. Ich muss es auch nicht.
Es genügt vollkommen, dass es existiert – und dass meine Tochter weiß, dass es existiert.


