Wilhelm Keitels Hinrichtung – Der Feldmarschall, der Hitlers Befehle bis zum bitteren Ende ausführte

Wilhelm Keitels Hinrichtung – Der Feldmarschall, der Hitlers Befehle bis zum bitteren Ende ausführte

Als Wilhelm Keitel am 16. Oktober 1946 im Nürnberger Justizgefängnis den Galgen betrat, endete das Leben eines Mannes, der über Jahre zu den engsten militärischen Vertrauten Adolf Hitlers gehört hatte. Kaum ein anderer deutscher Offizier verkörperte den bedingungslosen Gehorsam gegenüber dem nationalsozialistischen Regime so deutlich wie der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW). Seine Unterschrift stand unter zahlreichen Befehlen, die heute als schwere Kriegsverbrechen gelten. Die Nürnberger Prozesse machten ihn deshalb zu einem der wichtigsten Angeklagten – und schließlich zu einem der ersten hochrangigen NS-Funktionäre, die nach internationalem Recht zum Tode verurteilt wurden.

Wilhelm Keitel wurde 1882 in Helmscherode im damaligen Herzogtum Braunschweig geboren. Nach seiner Offiziersausbildung trat er in die preußische Armee ein und diente im Ersten Weltkrieg. Wie viele Berufsoffiziere blieb er auch nach Kriegsende in der stark verkleinerten Reichswehr und beteiligte sich in den folgenden Jahren am Wiederaufbau der deutschen Streitkräfte. Während der Zeit der nationalsozialistischen Aufrüstung stieg Keitel kontinuierlich auf und gewann das Vertrauen Adolf Hitlers.

1938 ernannte Hitler ihn zum Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW). Formal gehörte Keitel damit zu den ranghöchsten Militärs Deutschlands. In der Praxis galt er jedoch als außergewöhnlich loyal gegenüber Hitler und widersprach dessen Entscheidungen nur selten. Zahlreiche Zeitgenossen warfen ihm vor, selbst offensichtliche Fehlentscheidungen ohne Widerstand umzusetzen. Innerhalb der militärischen Führung erhielt er deshalb spöttisch den Beinamen „Lakaitel“ – eine Anspielung auf das Wort Lakai, das seine unterwürfige Haltung gegenüber Hitler kritisieren sollte.

Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs übernahm Keitel eine zentrale Rolle bei der militärischen Planung und Koordination der deutschen Feldzüge. Er war an den Vorbereitungen des Überfalls auf Polen im September 1939 beteiligt und wirkte später auch an den Planungen für den Angriff auf die Sowjetunion im Rahmen der Operation Barbarossa mit. Als Chef des OKW unterzeichnete und verbreitete er zahlreiche Befehle, die weit über reguläre militärische Operationen hinausgingen.Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher – Wikipedia

Besonders schwer wiegen jene Anordnungen, die gezielt gegen das humanitäre Völkerrecht verstießen. Dazu gehörte der Kommissarbefehl, der vorsah, gefangene sowjetische Politkommissare unmittelbar nach ihrer Gefangennahme zu erschießen, anstatt sie als Kriegsgefangene zu behandeln. Ebenfalls unterzeichnete Keitel den sogenannten Kommandobefehl, nach dem alliierte Kommandosoldaten selbst dann getötet werden sollten, wenn sie sich ergeben hatten. Beide Befehle verletzten geltendes Kriegsrecht und führten zu zahlreichen rechtswidrigen Tötungen.

Ein weiteres berüchtigtes Dokument war der Nacht-und-Nebel-Erlass. Ziel dieser Anordnung war es, Widerstandskämpfer und politische Gegner in den besetzten Gebieten heimlich verschwinden zu lassen. Viele der Verhafteten wurden ohne Nachricht an ihre Familien deportiert, inhaftiert oder ermordet. Die bewusste Geheimhaltung sollte Angst verbreiten und jede Form organisierten Widerstands erschweren.

Darüber hinaus setzte Keitel Vergeltungsmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung durch. In zahlreichen besetzten Gebieten ordnete die Wehrmacht an, als Reaktion auf Angriffe von Partisanen oder Widerstandsgruppen Geiseln zu erschießen oder ganze Dorfgemeinschaften kollektiv zu bestrafen. Solche Maßnahmen führten zum Tod Tausender Zivilisten und wurden später als Kriegsverbrechen bewertet.

Als sich der Krieg seinem Ende näherte und die militärische Niederlage Deutschlands unausweichlich wurde, blieb Keitel bis zuletzt an Hitlers Seite. Nach dessen Tod übernahm die Regierung von Großadmiral Karl Dönitz die letzten Regierungsgeschäfte des Deutschen Reiches. Im Auftrag dieser Regierung unterzeichnete Wilhelm Keitel am 8. Mai 1945 in Berlin-Karlshorst die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht gegenüber den Alliierten. Mit seiner Unterschrift endete der Zweite Weltkrieg in Europa offiziell.

Kurz darauf wurde Keitel von den Alliierten verhaftet und als einer der Hauptangeklagten vor das Internationale Militärtribunal in Nürnberg gestellt. Während des Prozesses versuchte er, sich vor allem auf den Grundsatz des militärischen Gehorsams zu berufen. Er erklärte mehrfach, lediglich Befehle Adolf Hitlers ausgeführt zu haben und als Soldat zur Loyalität verpflichtet gewesen zu sein.

Das Tribunal folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Keitel nicht nur Befehle weitergeleitet, sondern zahlreiche rechtswidrige Anordnungen bewusst unterzeichnet und unterstützt hatte. Er wurde in allen wesentlichen Anklagepunkten schuldig gesprochen – darunter Verschwörung gegen den Frieden, Planung und Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Das Urteil lautete auf Tod durch den Strang.

In den frühen Morgenstunden des 16. Oktober 1946 wurde Wilhelm Keitel gemeinsam mit weiteren verurteilten NS-Funktionären hingerichtet. Zeitzeugen berichteten später, dass die Vollstreckung nicht reibungslos verlief. Nach historischen Untersuchungen funktionierte die Fallhöhe bei mehreren Hinrichtungen nicht optimal, wodurch einzelne Verurteilte nicht sofort starben, sondern erst nach mehreren Minuten an den Folgen der Strangulation. Auch Keitels Hinrichtung wird in diesem Zusammenhang häufig erwähnt.

Mit seinem Tod endete die Laufbahn eines Mannes, der einst zu den mächtigsten Militärs Europas gehört hatte. Für viele Historiker steht Wilhelm Keitel bis heute exemplarisch für die Gefahren eines bedingungslosen Gehorsams gegenüber einer verbrecherischen politischen Führung. Seine Karriere zeigt, dass hohe militärische Verantwortung nicht nur strategische Entscheidungen umfasst, sondern auch die Pflicht, rechtswidrige Befehle nicht auszuführen.

Die Nürnberger Prozesse setzten mit seinem Urteil zugleich einen bedeutenden völkerrechtlichen Maßstab. Sie machten deutlich, dass sich führende Militärs und Politiker nicht allein auf den Hinweis berufen können, sie hätten lediglich Anweisungen befolgt. Individuelle Verantwortung bleibt auch in Krieg und Diktatur bestehen – ein Grundsatz, der bis heute das internationale Strafrecht prägt.